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   BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62   

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https://dejure.org/1965,6405
BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62 (https://dejure.org/1965,6405)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1965 - V ZR 108/62 (https://dejure.org/1965,6405)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1965 - V ZR 108/62 (https://dejure.org/1965,6405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Erbvertrages im Falle von Geschäftsunfähigkeit einer Partei beim Abschluss des Vertrages - Notwendigkeit des Vorliegens von mindestens beschränkter Geschäftsfähigkeit beim Empfangenden - Zulässigkeit von Umdeutungen bei einem Erbvertrag - Umdeutung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62
    Aber selbst für diesen Fall wäre die Bejahung der Wirksamkeit des Übernahmerechts auch hinsichtlich des Grundstücks nicht ausgeschlossen, wenn nämlich der Vater das Grundstück im Weg des Vermächtnisses (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 36, 115 und Mattern, DNotZ 1963, 450 ff) auch für den Fall zuwenden wollte, daß es nicht (in vollen Umfang) zur Erbschaft gehört (Verschaffungsvermächtnis; vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. Mai 1964, V ZR 47/62, NJW 1964, 2298 = MDR 1964, 667 = FamRZ 1964, 423 = DNotZ 1964, 630 und dazu Jörg daselbst S. 581, 597).
  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 47/62
    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62
    Aber selbst für diesen Fall wäre die Bejahung der Wirksamkeit des Übernahmerechts auch hinsichtlich des Grundstücks nicht ausgeschlossen, wenn nämlich der Vater das Grundstück im Weg des Vermächtnisses (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 36, 115 und Mattern, DNotZ 1963, 450 ff) auch für den Fall zuwenden wollte, daß es nicht (in vollen Umfang) zur Erbschaft gehört (Verschaffungsvermächtnis; vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. Mai 1964, V ZR 47/62, NJW 1964, 2298 = MDR 1964, 667 = FamRZ 1964, 423 = DNotZ 1964, 630 und dazu Jörg daselbst S. 581, 597).
  • BGH, 07.10.1960 - V ZR 60/59
    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62
    Ein etwaiger seinerzeitiger Wille des Vaters, die von ihm im Erbvertrag erklärten Verfügungen von Todes wegen ohne Rücksicht auf die Wirksamkeit der gleichzeitigen Verfügungen der Mutter zu treffen, kann jedoch von Bedeutung sein unter den Gesichtspunkt der Umdeutung (§ 140 BGB), die im Erbrecht ebenso zulässig ist wie anderswo (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1960, V ZR 60/59, WM 1961, 87 = MDR 1961, 128).
  • BGH, 09.02.1965 - V ZR 260/62

    Leistungspflichten aus einem Tauschvertrag - Nichtigkeit eines Tauschvertrages

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62
    Gleichwohl rechnet die Rechtsprechung diese Beurteilung unter die Aufgabe des Tatrichters und nicht des Revisionsrichters (Senatsurteil vom 9. Februar 1965, V ZR 260/62 mit Hinweisen).
  • RG, 22.01.1927 - I 25/26

    1. Wann kann der Ankauf von Wertpapieren wegen Irrtums über ihren Kurs

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62
    Gegenstand der vorangehenden Erörterung war die Frage, ob die Bekundungen dieser Zeugin im Lauf ihrer insgesamt drei Vernehmungen (über den einfachen Inhalt ihrer Gespräche mit der Mutter, GA I 170, II 283, vgl. I 25/26) in den vom Sachverständigen angenommenen Sinne (einer Niveausenkung im Geisteszustand der Mutter gegenüber der Zeit vor ihrer Erkrankung, GA II 329) auszulegen seien.
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